CDU-Kreisvorstand kritisiert das geplante Bürgergeld

CDU-Kreisvorstand kritisiert das geplante Bürgergeld

„Das von der Regierung geplante Bürgergeld hebt das Prinzip des Förderns und Forderns auf. Damit ist auch das Verhältnis von Solidarität und Subsidiarität entsprechend der christlichen Soziallehre nicht gewahrt. Als Partei, die das christlich im Namen trägt, können wir das nicht akzeptieren.“ erklärte Pressesprecher Dr. Holger Rautschek auf der Klausurtagung des Kreisvorstandes am Wochenende.

Es entspricht nicht dem Prinzip der Subsidiarität, wenn das eigene (nicht überprüfte) Vermögen bis zu 150000 € (für eine vierköpfige Bedarfsgemeinschaft) geschont, und die Mitwirkung der Leistungsbezieher erst einmal egal ist. Angesichts von 1,9 Millionen freien Stellen sollte alles getan werden, um Menschen zur Arbeitsaufnahme zu motivieren, anstatt sie nur zu verwalten.

Es widerspricht dem Wesen der Solidarität, wenn die Empfänger des Bürgergeldes sechs Monate keine Pflichten haben, aber die, die mit ihren Steuern für das Bürgergeld sorgen, ihren Verpflichtungen tagtäglich nachkommen müssen. Es ist nicht solidarisch, wenn die Leistungsbezieher zwei Jahre ohne Prüfung der Angemessenheit in möglicherweise zu großen Wohnungen leben dürfen und auch noch die Heizkosten vollständig bezahlt bekommen, während viele Bürger nicht wissen, wie sie mit den gestiegenen Energiepreisen zurechtkommen können.

Die Kritik der Union am Gesetzentwurf der Ampel ist berechtigt und christlich begründet.

Großenhain, 13.11.2022