MIT Kreisverband Meißen warnt vor unkalkulierbaren Folgen des Bildungsfreistellungsgesetzes
Der MIT Kreisverband Meißen äußert erhebliche Bedenken zum geplanten Bildungsfreistellungsgesetz in Sachsen und fordert eine gründliche Folgenabschätzung vor der Verabschiedung.
Erfolgreiche Weiterbildung bereits etabliert
Erst 2024 lobte Wirtschaftsminister Martin Dulig (SPD) den deutlichen Anstieg der Weiterbildungsbeteiligung in Sachsen. Der Freistaat nimmt bei Weiterbildungsaktivitäten bundesweit einen Spitzenplatz ein. Besonders der Weiterbildungsscheck hat sich als wirksames Instrument bewährt. „Wir fragen uns: Warum braucht es ein zusätzliches, kostenintensives Instrument, wenn das bestehende System gut funktioniert?", so der MIT-Kreisverband.
Kritische Situation in öffentlichen Bereichen verschärft sich
Besonders kritisch sieht die MIT die Auswirkungen auf bereits belastete Bereiche:
- Bildungssektor: Im ersten Schulhalbjahr 2024/25 fiel durchschnittlich jede elfte Schulstunde aus, an Oberschulen sogar jede achte. Zusätzliche Freistellungen würden die Personalsituation weiter verschärfen.
- Pflege und Soziales: In Bereichen mit bestehendem Fachkräftemangel drohen weitere Engpässe, da gerade in öffentlich dominierten Branchen mit hoher Inanspruchnahme zu rechnen ist.
Erhebliche finanzielle Belastungen
Die Landkreise kalkulieren mit jährlichen Mehrkosten von rund 2 Millionen Euro je Landkreis allein für Freistellungskosten. Hinzu kommen Millionenbelastungen für den Staatshaushalt durch die geplante Unterstützung kleiner Unternehmen (115 € bei unter 20 Mitarbeitern). „In Zeiten angespannter kommunaler Haushalte ist dies eine zusätzliche Belastung, die wir kritisch hinterfragen müssen", betont der Kreisverband.
Wirtschaft unter Druck
Sächsische Unternehmen stehen im internationalen Wettbewerb unter erheblichem Kostendruck. Zusätzliche Arbeitskosten durch verpflichtende Freistellungen belasten die Wettbewerbsfähigkeit weiter.
Bereits umfangreiche Freistellungsregelungen vorhanden Der MIT-Kreisverband weist darauf hin, dass bereits zahlreiche Freistellungsansprüche bestehen:
- Freiwillige Feuerwehren und Katastrophenschutz (THW)
- Bundesfreiwilligendienst
- Pflegezeit
- Elternzeit
Forderung der MIT Meißen „Sächsische Unternehmen investieren bereits erheblich in betriebliche Weiterbildung. Stärkung des Ehrenamts und politischer Bildung sind wichtige Ziele, aber sie dürfen nicht einseitig zulasten der Arbeitgeber gehen", erklärt der MIT-Kreisverband.
Die MIT Meißen fordert:
- Eine detaillierte Kosten-Nutzen-Analyse unter Einbeziehung von Erfahrungen aus anderen Bundesländern
- Prüfung alternativer Förderinstrumente ohne zusätzliche Pflichtfreistellung
- Berücksichtigung der angespannten Personalsituation in kritischen Bereichen
- Einen echten Dialog mit der Wirtschaft vor Verabschiedung des Gesetzes
MIT Kreisverband Meißen Sven Wilhelm