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Pressemitteilung des Landkreis Meißen

Lockerung der nächtlichen Ausgangssperre und der 15-km-Beschränkung

Pressemitteilung des Landkreis Meißen

Vertreter des Landratsamtes, der Polizei, der ELBLANDKLINIKEN, der Gemeinden sowie der Bundeswehr tauschten sich heute im Krisenstab des Landkreises Meißen über die aktuelle Corona-Lage aus. Deutlich zu spüren war in den Kurzberichten die Erleichterung darüber, dass sich die Situation entspannt. Amtsärztin Dr. Simone Bertuleit erklärte jedoch: „Wir wissen nicht, wie sich die Infektionszahlen weiterentwickeln und müssen daher weiterhin aufmerksam sowie vorsichtig bleiben.“

Landrat Ralf Hänsel stellte die heutigen statistischen Zahlen vor. So sind gegenüber gestern im Landkreis Meißen sechs positiv auf SARS-CoV-2 getestete Personen hinzugekommen. Damit erhöht sich die Zahl aller bislang im Landkreis Meißen positiv auf das Coronavirus getesteten Personen auf 12.437. Von diesen befinden sich aktuell 163 Personen in behördlich angeordneter Quarantäne. Es sind zudem 310 Kontaktpersonen von positiven Fällen in behördlich angeordneter Quarantäne zu verzeichnen.

Aktuell werden 109 Einwohnerinnen und Einwohner des Landkreises Meißen stationär betreut, davon neun auf der Intensivstation. Die Zahl der Verstorbenen beläuft sich auf 521 Personen. Zwei weitere Personen sind im Vergleich zu gestern verstorben.

Amtsärztin Dr. Simone Bertuleit ergänzte: „Der Landkreis Meißen ist zum heutigen Stand einer der wenigen Landkreise im Freistaat, bei denen der 7-Tage-Inzidenzwert aller Städte und Gemeinden aktuell unter 200 liegt.“ Diese Werte können sich jedoch morgen bereits wieder ändern, dämpfte sie den kleinen Lichtblick.

Der 7-Tage-Inzidenzwert des RKI für den Landkreis Meißen beträgt heute 60,0. Bereits gestern wurde den fünften Tag in Folge die Zahl von 100 Neuinfektionen auf 100 000 Einwohner im Freistaat Sachsen und im Landkreis Meißen unterschritten. Vor dem Hintergrund dieser Entwicklung hat der Landkreis Meißen heute von seiner in der Sächsischen Corona-Schutz-Verordnung geregelten Möglichkeit der Lockerung einzelner Schutzmaßnahmen Gebrauch gemacht. Die bislang geltende nächtliche Ausgangssperre sowie die Beschränkung von zulässigen Versorgungsgängen und Gängen zu sonstigen zugelassenen Angeboten auf einen Umkreis von 15 Kilometern wurden aufgehoben. Zudem sind im Gebiet des Landkreises Meißen der Individualsport und die Bewegung im Freien ohne touristische Zwecke und Ziele unter Beachtung der Hygieneregeln und Kontaktbeschränkung sowie unter Beachtung der in Nachbarlandkreisen geltenden 15 Kilometer Bewegungsbeschränkungen wieder zugelassen.

„Die sächsische Verordnung enthält keinen Automatismus, sondern auch bei einer Unterschreitung des Inzidenzwertes muss geprüft werden, ob die konkrete Situation vor Ort Lockerungen tatsächlich zulässt“, erläuterte Landrat Ralf Hänsel am Rande der Sitzung des Krisenstabes. „Dabei haben wir vor allem die Lage in den ELBLANDKLINIKEN, in den Städten und Gemeinden des Landkreises sowie in den Alten- und Pflegeeinrichtungen in den Blick genommen. Zudem wollten wir sicher sein, dass der Wert von gestern keinen Wochenendeffekt, der in der Vergangenheit die statistischen Werte beeinflusst hat, enthält.“

Da die Mitglieder des Krisenstabes keine Bedenken gegen eine Lockerung der Schutzmaßnahmen vorbrachten, konnte die Neunte Allgemeinverfügung des Landkreises heute auf der Homepage des Landkreises Meißen veröffentlicht werden. Sie und damit die genannten Lockerungen treten am 17. Februar 2021 um 00:00 Uhr in Kraft.

Landrat Ralf Hänsel äußerte die Hoffnung, dass sich die Bürgerinnen und Bürger trotz der kleinen Lockerungen weiterhin verantwortungsvoll an die geltenden Kontaktbeschränkungen sowie weiteren Schutzmaßnahmen halten. „Auch wenn der derzeitige Lockdown wirkt, sind wir noch nicht über den Berg.“

Der Landkreis Meißen hat gestern zudem die Achte Allgemeinverfügung des Landkreises Meißen zum Vollzug des Infektionsschutzgesetzes und der Sächsischen Corona-Schutz-Verordnung erlassen. Sie ist heute in Kraft getreten und regelt die Quarantäne von Kontaktpersonen der Kategorie I, von Verdachtspersonen und von positiv auf das Coronavirus getesteten Personen. Der Schutz vor den Virusmutationen wird jetzt strenger geregelt.

Der Krisenstab des Landkreises Meißen traf sich heute vorerst zum letzten Mal in der wöchentlichen Regelmäßigkeit und wird bis auf Weiteres nach Bedarf einberufen.

Quelle: Landkreis Meißen

Link: http://www.kreis-meissen.org/1...

(red/BW)