Image004

Internationaler Frauentag am 08.03.2021

Internationaler Frauentag am 08.03.2021 – Wie weit geht die Gleich-berechtigung im Jahr 2021?

Der Internationale Frauentag oder auch Weltfrauentag wird heute wie jedes Jahr am 08.März begangen. Doch wie kam es dazu und wie weit geht die Gleichberechtigung der Frau über 100 Jahre später?

Dazu ein kleiner Blick in die Geschichte: Clara Zetkin schlug am 27. August 1910 auf der Zweiten Internationalen Sozialistischen Frauenkonferenz in Kopenhagen die Einführung eines internationalen Frauentages ohne bestimmtes Datum vor. Die Idee stammte aus den USA und hatte dort das Ziel, einen besonderen nationalen Kampftag für das Frauenstimmrecht zu initiieren. Während also die US-Amerikanerin May Wood Simons die Idee zu einem solchen Tag mit nach Kopenhagen brachte, waren es die deutschen Sozialistinnen Clara Zetkin und Käte Duncker, die sich auf dem Treffen in Kopenhagen für den Frauentag einsetzten und den Beschluss forcierten. Ziele waren neben dem Wahlrecht für Frauen auch der Kampf um Gleichberechtigung sowie die Emanzipation der Arbeiterinnen.

Erstmals fand dieser Tag dann am 19.03.1911 satt. Währen der Weimarer Republik zwischen 1926 und 1933 war auf Bestreben Clara Zetkins der 08. März das feste Datum dieses Tages. 1946 wurde der Internationale Frauentag in der sowjetischen Besatzungszone wieder eingeführt – nachdem er unter dem Naziregime verboten wurden war. 1975 wurde dieses Datum dann auch von den Vereinten Nationen (UN) als festes Datum bestimmt und erstmals wurde von der UN unter dem Namen „Tag der Vereinten Nationen für die Rechte der Frau und den Weltfrieden“dazu eine Feier ausgerichtet.

Aber wie ist es um die Gleichberechtigung und Emanzipation der Frau im Jahr 2021 eigentlich bestellt? Immerhin hat die Bundesregierung bereits 2016 ein Gesetz verabschiedet, welches in den Aufsichtsräten börsennotierter Unternehmen und mitbestimmungspflichtigen Unternehmen die Frauenquote von 30 Prozent vorschreibt. In diesem Jahr folgte die Billigung des Bundeskabinetts zur Reform des Gesetzes zur Frauenquote. So sollen künftig auch in den Vorständen börsennotierter und paritätisch mitbestimmter Unternehmen mehr weibliche Mitglieder vertreten sein. Demnach müssen in diesen Gremien mit mehr als drei Mitgliedern mindestens eine Frau vertreten sein. Bei Unternehmen mit Mehrheitsbeteiligungen des Bundes muss bereits ab zwei Mitgliedern in der Geschäftsführung eine Frau sein.

Wie setzt das Freistaat Sachsen um? Ein interessantes -und auch erschreckendes Bild- darauf ergibt sich aus einer kleinen Anfrage von Daniela Kuge, MdL. Sie wollte wissen, inwieweit die Besetzung von Aufsichts- und Verwaltungsgremien, in denen der Freistaat Sachsen vertreten ist, hinsichtlich einer paritätischen Besetzung mit Frauen und Männern erfolgt.

Die Auswertung der Antwort aus dem Sächsischen Staatsministerium der Finanzen ist ernüchternd:

Von den aufgeführten 35 Gremien sind nur zwei in den Gremien mit jeweils 50 Frauen und Männern besetzt, in zwei Stiftungsräten sind Frauen in der Mehrzahl, in acht ist gar keine Frau vertreten.

Dazu erklärt Daniela Kuge: „Der Frauenanteil in Vorständen der größten börsennotierten Unternehmen betrug 2020 in Deutschland 15 Prozent. Damit liegen wir weit hinter den Litauen (29%), den skandinavischen Ländern (28-24%) und dem Durchschnitt aller EU-Länder (19%). Wenn wir von der Wirtschaft fordern Frauen Führungspositionen zu übertragen, muss der Freistaat mit gutem Beispiel voran gehen. Die vorliegenden Zahlen zeigen, dass noch viel zu tun ist.“ Denn Sachsen erfüllt den in dem Sächsischen Frauenfördergesetz formulierten Anspruch nicht. Dieses fordert, dass Behörden, Gerichte und sonstige öffentlich-rechtlich organisierte Einrichtungen des Freistaates Sachsen, sowie die kommunalen Träger der Selbstverwaltung und sonstige der Aufsicht des Landes unterstehenden juristischen Personen des öffentlichen Recht bei der Besetzung von Gremien, wie Beiräte, beratende Ausschüsse oder Verwaltungs- und Aufsichtsräte auf eine gleiche Beteiligung von Männern und Frauen zu achten ist. Daniela Kuge: „Wenn wir in Sachsen schon ein Gesetz zur Förderung von Frauen haben, dann sollten wir uns doch auch an die selbst auferlegten Regeln halten.“

Also es gibt noch viel zu tun! An dieser Stelle möchte der CDU Kreisvorstand Meißen alle Frauen, nicht nur zum heutigen Frauentag, ermutigen, sich einzubringen und einzumischen! Wir freuen uns darauf!

Quelle: Pressemitteilung Büro Daniela Kuge

Bilder: Daniela

Kuge, MdL / CDU Fraktion des sächsischen Landtages

(red/BW)

Frauentag