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COVID-19-Allianz zwischen Sachsen und Bayern: Die Ministerpräsidenten informieren über die geplanten gemeinsamen Maßnahmen

COVID-19-Allianz zwischen Sachsen und Bayern

Der Lebens- und Wirtschaftsraum Bayern und Sachsen gehört zusammen. COVID-19 darf nicht trennen, was in den vergangenen Jahrzehnten zum Nutzen aller Seiten entstanden ist. Deshalb soll auch beim Infektionsschutz eng zusammen gearbeitet werden. Beide Bundesländer intensivieren auf allen Ebenen länderübergreifend die Abstimmungen zu den Maßnahmen. Über diese »COVID-19-Allianz« informierten die beiden Ministerpräsidenten Michael Kretschmer (Sachsen) und Dr. Markus Söder (Bayern) heute.

Die wichtigsten Punkte sind:

1. Grenzkontrollen: Lückenlose Grenzkontrollen zur Sicherung der Einreisevoraussetzungen (Negativtest) und zum Schutz vor den Virusvarianten. Einreisen sind nur mit negativem Testergebnis möglich.

2. Testkonzepte: Einheitliche Testkonzepte zwischen Bayern und Sachsen - wohnortnah, bedarfsorientiert und zielgerichtet. Betriebe und Kommunen sollen beim Angebot flächendeckender Schnelltests unterstützt werden. Außerdem wird Tschechien beim Aufbau von Teststationen und dem Ausbau der Testkapazitäten unterstützt.

3. »Pendlerquarantäne« für Grenzgänger und -pendler: Abstimmung bei grenzüberschreitenden Tätigkeiten. In Hot-Spots wird für Grenzgänger und -pendler die sogenannte Pendlerquarantäne angeordnet. Die Kontrolle erfolgt stichprobenartig.

4. Sequenzierung – Virusvarianten: Unter anderem gemeinsames »Virusvarianten-Monitoring«, d.h. Austausch aller Untersuchungsergebnisse und regelmäßige Erstellung eines grenzüberschreitenden Lagebildes.

5. Sicheres Arbeiten: In den Betrieben wird mit möglichst umfassenden, flächendeckende und branchenspezifische Home-Office-Lösungen, sowie Mindestanforderungen an Hygiene- und Testkonzepte im gesamten deutsch-tschechischen Grenzraum einheitlich vorgegangen.Kleinen mittelständischen Unternehmen und Behörden mit Bürgerkontakt werden Schnelltests ermöglicht.

6. Einheitliche Hot-Spot Regelungen in enger Abstimmung zwischen den Landesbehörden und den örtlichen Behörden. Dazu zählen unter anderem fortgesetzte Schließungen (Geschäfte, Kitas etc.), Distanzunterricht im Schulbereich und Ausgangsbeschränkungen. Dabei werden betroffene Kommunen eng begleitet und bestmöglich unterstützt.

7. Kontaktnachverfolgung: Kontaktpersonen und Infizierte werden schnell und zuverlässig, insbesondere in Mutationsgebieten, informiert. Quarantäneanordnungen werden kontrolliert und konsequent durchgesetzt.

8. Vertrauen ist gut, Kontrolle ist besser: Es erfolgt eine konsequente Isolation Infizierter und der Kontaktpersonen. Das ist das effektivste Mittel der Pandemiebekämpfung. In den sogenannten Hot-Spots wird der Kontrolldruck durch alle Behörden noch einmal erhöht. Gewerbeaufsichtsämter achten besonders auf die Einhaltung der betrieblichen Hygienevorschriften.

9. Krankenhausversorgung: Bayerische und sächsische Krankenhäuser nehmen tschechische COVID-19 Patienten auf. Dabei unterstützen sie sich im Bedarfsfall gegenseitig. Es wird in den Grenzregionen mindestens wöchentlich ein gemeinsames regelmäßiges Lagebild (unter anderem mit Infektionszahlen, Bettenbelegung und Anzahl der Mutationen) erstellt, um drohende Probleme frühzeitig zu erkennend und gemeinsam zu lösen.

10. Impfen: Es erfolgt ein Austausch bezüglich der Erfahrungen zur jeweiligen Impfstrategie und es erfolgt eine Sicherstellung, dass besonders gefährdete Personen schnellstmöglich geimpft werden.

Alle Details zum Nachlesen unter https://www.medienservice.sach...

Herausgeber: Sächsische Staatskanzlei

Quelle: Medienservice Sachsen

(red/BW)